AGBs
1 Allgemeines
Für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Werkleistungen einschliesslich Montagen, Reparaturen, Wartungen, Beratungen und sonstiger vertraglicher Leistungen gelten ausschliesslich unsere nachstehenden Bedingungen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese ausdrücklich.
Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Zusagen unserer Vertreter und Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
An Angeboten, Leistungsbeschreibung und technischen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Angebote/Preise
Soweit nicht anders vereinbart, sind mündliche oder schriftliche Preisangaben in Schweizer Franken (exkl. MWST) und verstehen sich ausschliesslich Verpackung und Transport. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Massgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
Zahlungsbedingungen
Sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen werden, sind unsere Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Für Verzugszeiten werden ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit Zinsen in Höhe der jeweils üblichen Kontokorrentzinsen verlangt. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Die Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen ist nur mit von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegen- oder Garantieansprüchen zulässig. Bei Zahlungsverzug des Kunden können die Arbeiten zehn Tage nach erstmaliger Mahnung unterbrochen werden, bis die Zahlung erfolgt ist.
Lieferungen
Die Lieferungen erfolgen auf dem für uns günstigsten Weg per Post, Cargo-Domizil oder Spediteur unter Anrechnung einer entsprechenden Kostenpauschale. Mehrkosten für Expresssendungen und Sperrgut werden zusätzlich verrechnet. Bestellte und korrekt gelieferte, mängelfreie Ware wird nur nach vorheriger Absprache mit uns zurückgenommen. Transportschäden oder Verluste während des Transportes sind dem entsprechenden Transportunternehmen sofort (innerhalb von max. 24 Stunden) nach Übernahme der Sendung zur Bestandsaufnahme zu melden. Meldungen sind schriftlich anzubringen und zu dokumentieren. Bei Postsendungen benötigen wir zudem im Schadensfall Ihre schriftliche Mitteilung.
Montagebedingungen
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse herbeigeführt sind sowie dass die erschliessungsmässigen, die versorgungsmässigen und die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind.
Termine
Die vereinbarten Liefer- und Montagefristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sie sind jedoch unverbindlich. Bei Verzögerungen von Lieferungen kann der Kunde Teillieferungen verlangen, sofern dies möglich ist. Dies muss unverzüglich vereinbart werden. Wir verpflichten uns, den Kunden bei Terminverschiebungen so rasch wie möglich zu informieren. Die Energie Netzwerk GmbH kann Montagearbeiten zurückstellen oder unterbrechen, wenn die Verhältnisse eine einwandfreie Arbeit nicht zulassen. Verlangt der Kunde Massnahmen, um Verzögerungen zu minimieren, trägt er die Kosten. Bei Nichteinhalten der Lieferfristen oder Verzögerungen bei der Montage oder von anderen Leistungen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Prüfung und Abnahme von Montagen
Montagen werden nach ihrer Vollendung durch den Kunden und die Energie Netzwerk GmbH gemeinsam geprüft. Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt und beidseitig unterzeichnet. Treten keine wesentlichen Mängel zutage, gelten die Montage und, sofern sie durch die Energie Netzwerk GmbH geliefert wurden, die montierten Objekte als abgenommen. Mit der Abnahme gehen die montierten Objekte in die Obhut und Gefahr des Kunden über, und die Verjährungsfrist beginnt zu laufen. Die Energie Netzwerk GmbH kann bei grösseren Anlagen gestaffelte Abnahmen von Teilen der Montage verlangen.
Gewährleistung und Haftung
Eine Haftpflicht der Energie Netzwerk GmbH besteht nur bei schriftlich vereinbarten Leistungen.
Ab Ablieferung beträgt die Garantiefrist (Verjährungsfrist für Mängel) zwei Jahre. Bei berechtigten Beanstandungen bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern einwandfreie Ersatzware. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung führt nicht zum Neubeginn oder zur Verlängerung der Garantiefrist. Reklamationen über defekte oder falsch gelieferte Ware nehmen wir nur innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich entgegen (ausgenommen Punkt 4 Transportschäden). Bei anerkannten Fehlmengen können wir nach unserer Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen. Mängelrügen sind innert acht Tagen nach Entdeckung des Mangels zu erheben. Sie sind schriftlich anzubringen und zu dokumentieren. Andernfalls verwirken die Mängelrechte des Kunden.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Verschleissteile, natürliche Abnutzung, Schäden infolge unsachgemässer oder nachlässiger Behandlung, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanleitungen oder Wartungsempfehlungen. Werden durch den Kunden oder durch von uns nicht autorisierte Dritte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten ausgeführt, gehen sämtliche Gewährleistungsansprüche unter.
Die Haftung ist beschränkt auf den Bestellwert/Auftragswert. Die Haftung für mittelbare Schäden, wie zum Beispiel Betriebsausfall oder entgangener Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen ist ausgeschlossen.
Eine allfällige Herstellergarantie richtet sich nach den entsprechenden Bedingungen und wird durch die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt. Wir behalten uns aber vor, den Hersteller des jeweiligen Produkts prüfen zu lassen, ob ein Garantiefall bzw. Produktemangel vorliegt. Liegt ein Produktemangel vor, ist es primär Sache des Herstellers, geeigneten Ersatz zu erbringen oder die Reparatur zu veranlassen. Verneint der Hersteller einen Produktemangel, behalten wir uns vor, eine Gewährleistung ebenfalls abzulehnen.
Gerichtsstand, anwendbares Recht und Mediation
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach. Es ist schweizerisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.
Die Parteien verpflichten sich vor Beschreitung des Rechtsweges, eine Mediation durchzuführen. Der Mediator wird bei Bedarf gemeinsam bestimmt.
Bachenbülach, 1. Januar 2017